Mittwoch, 25. April 2012

US-Patentamt widerruft Widerruf eines Oracle-Patents

Dass "final" beim US-Patentamt (USPTO) nicht "endgültig" bedeutet, zeigte jetzt eine Entscheidung zum Patent 5,966,702. Es gehörte zu den ursprünglich sieben Patenten in der Klage Oracles gegen Google und beschreibt "Eine Methode und einen Apparat zum Packen von Klassendateien".

Das USPTO hatte das Patent am 7. Februar "final" für ungültig erklärt. Oracle nahm es deshalb mit zwei weiteren Patenten vorläufig aus dem vor einer Woche gestarteten Prozess heraus, wodurch nur noch zwei übrig blieben. Dies war mit der Bedingung verbunden, dass bei Prozessbeginn die Patente noch ungültig seien. Gleichzeitig ging das Unternehmen gegen den Widerruf vor und war damit jetzt erfolgreich.

Da die Gültigkeit von Nr. 5,966,702 bestätigt ist, könnte Oracle es wieder in den Prozess einführen. Nach Auffassung des deutschen Patentexperten Florian Müller könnte die Bestätigung des Patents durch das USPTO Oracles Position im Prozess verbessern, da es durch die erfolgreiche Überprüfung besonders stark dastehe. Müller wies allerdings kürzlich darauf hin, dass er Oracle in Patentfragen berät.

Zurzeit stehen bei dem Verfahren die Urheberrechtsfragen im Vordergrund. Danach soll es um die Patente gehen, abschließend um den möglichen Schadenersatz. (ck)


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